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Recht auf gute Pflege

Wer lange aktiv im Leben stand, darf sich auch mal umsorgen lassen. Voraussetzung für eine staatliche Unterstützung ist dabei die Pflegebedürftigkeit. Im Sozialgesetzbuch heißt es:
»Pflegebedürftig ist, wer körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann und deshalb Unterstützung benötigt.«

Dabei kann heute jeder Pflegebedürftige selbst entscheiden, wie er diese Leistungen in Anspruch nimmt und wo er wohnen und leben möchte, wenn er aufgrund von Krankheit, Alter oder Gebrechlichkeit auf Hilfe und Fürsorge angewiesen ist.

Um den individuellen Wünschen und Bedürfnissen unserer Klienten gerecht zu werden, bieten wir verschiedene Formen der Pflege an. Bei dir zuhause oder in Wohngemeinschaften.

So oder so: Gute Pflege beginnt bei wilma. immer mit einem persönlichen, ausführlichen Beratungs- und Kennenlerngespräch, zu dem auch Angehörige oder andere Personen deines Vertrauens eingeladen sind. Bei diesem Gespräch beantworten wir alle Fragen, nehmen Wünsche, Vorstellungen und Voraussetzungen auf, ermitteln mit dir gemeinsam den Pflegebedarf und besprechen mögliche Abläufe.

Auf dieser Grundlage stellen wir ein individuelles Leistungspaket zusammen, das den Pflegegrad, die benötigten Hilfsmittel und eine mögliche Unterstützung durch Familienangehörige berücksichtigt.

Selbstverständlich sind wir auch gerne bei den Antragsverfahren o. Ä. mit Behörden, Kranken- und Pflegekassen behilflich.  wilma. - Ihr sympathischer Pflegedienst für Neubrandenburg, für die Mecklenburgische Seenplatte und für Vorpommern.  

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